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Neues Gesetz soll den Verbraucher besser vor Werbeanrufen schützen

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Das neue  „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Ver­braucherschutzes bei besonde­ren Vertriebsformen“ wurde in den Bundesrat eingebracht. Dieses Gesetz soll den Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Das neue Gesetz hat nun den Bundesrat passiert und wird in kürze in Kraft treten.

Für den Verbraucher ergibt sich aus diesem neuen Gesetz ein verbesserter Schutz vor unerwünschten Anrufen und am Telefon abgeschlossenen Verträgen. Für die werbenden Firmen ist der Rahmen in dem sie sich bewegen können enger geworden. 

Unternehmen die telefonische Kaltaquise betreiben, also Verbraucher ohne vorheriges Einverständnis mit Anrufen belästigen, müssen sich auf Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro einstellen. Für den Verbraucher auch Vorteilhaft, Call Center dürfen nicht mehr mit einer Rufnummerunterdrückung arbeiten. Der Verbraucher kann so besser entscheiden ob er den Anruf überhaupt entgegen nimmt. Bei Missachtung droht dem Call Center ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Ein weiterer positiver Schritt in Richtung Verbraucherschutz, Kunden können aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen leichter also vorher aus­steigen.

Leider nicht in das neue Gesetz aufgenommen wurde eine Klausel, die grundsätzlich eine schriftliche Bestätigung des telefo­nisch abgeschlossenen Vertrages erfordert. Hier ist für den Verbraucher weiter Vorsicht geboten.

Eine weitere Neuerung ergibt sich aus den stark kritisierten Zeitungs- und Zeitschrif­ten-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten. Für diese Produkte haben einige Call Center besonders aggressiv geworben. Der eine oder andere hatte schnell eine Zeitung abonniert, die er eigentlich gar nicht haben wollte. Für diese am Telefon abgeschlossenen Verträge gibt es jetzt ein Widerrufsrecht. Für Telekommunikations- und Handy­-Verträge galt diese Regelung schon länger. Neu ist auch, dass das Widerrufsrecht erst erlöscht  wenn der Kunde gezahlt hat. Verbraucher kön­nen Verträge mit einer Frist von 2 Wochen wieder rückgängig machen. Über dieses Widerrufs­recht muss der Anbieter seine Kunden schriftlich informieren.

Fazit: Einige Verbesserungen haben sich für den Verbraucher aus dem neuen Gesetz ergeben. Es bleibt abzuwarten ob die lästigen Telefonanrufe weniger werden und mit welchen neuen Tricks die Werbewirtschaft das neu geschaffene Gesetz versucht zu umgehen. Der Verbraucher sollte nach wie vor bei jedem Telefonkontakt zu einem Call Center vorsicht walten lassen.

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Kommentare

Bild von Fabian

Ich hoffe, dass dieses Gesetz

Ich hoffe, dass dieses Gesetz wird dazu beitragen, nicht autorisierte Werbung, aber ich habe gewisse Zweifel!

Bild von Franky

Bin mal gespannt, wie sich

Bin mal gespannt, wie sich das Gesetz auf die telefonischen Drücker auswirken wird. Wahrscheinlich schmieden diese Gierhälse bereits Pläne, wie sich juristische Schlupflöcher nutzen lassen...

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