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Verfasst von markB
Das Bundeskabinett hat am 22.04.2009 einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet beschlossen, der noch vor der Sommerpause von Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden soll. Doch gerade die geplante Netzsperre von Kinderpornoseiten sind unter dem Aspekt der Wirkungsentfaltung und demokratischer Grundsätze mehr als fraglich.
Die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet hat angeblich laut Presseerklärung der Bundesregierung im Zeitraum von 2006 (2936 Fälle) bis 2007 (6306 Fälle) um 111% zugenommen -"trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites". Jedoch wird in der Presseerklärung nicht erwähnt, dass diese erschreckende Steigerungsrate teilweise von der Großermittlungsaktion "Operation Himmel" mitbedingt wird. Durch die "Operation Himmel" wurden bis Ende 2007 12.000 Verfahren wegen Zugriffen auf einen bestimmten Server eingeleitet- und laut "Heise Online" mindestens die Hälfte von den Staatsanwälten wieder eingestellt.
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Ursula von der Leyen (links) will Netzsperren [Quelle:Bild www.cducsu.de]
Nun, zufällig im Bundestagswahljahr, schwenkt der politische Kurs um. Da es schwierig ist, die wahrscheinlich international agierenden Drahtzieher und Produzenten strafrechtlich zu verfolgen, will die Bundesregierung kinderpornografische Inhalte vor seinen Bürgern im Netz verstecken. Die Internet Provider sollen schlichtweg betreffende Websites, deren Internetadressen vom Bundeskriminalamt geliefert werden, sperren und den Internetsurfern ein Stopschild anzeigen. Ganz "nebenbei" werden die Daten, welche der Browser des Users liefert, ich Echtzeit an das BKA übermittelt. Warum errinnert das nur an chinesische Methoden? Sträuben sich die Provider, werden sie gesetzlich zu dieser Maßnahme gezwungen. Allerdings haben bereits 5 große Zugangsprovider freiwillig einen entsprechenden Vertrag mit dem BKA unterschrieben, man möchte wohl nicht den Querulant in dieser Angelegenheit mimen.
Deutschlands Internetsperre hat zum Ziel, das lukrative Kinderporno- Geschäft "hartnäckig zu stören", sagte CDU Familienministerin Ursula von der Leyen gegenüber dem "Hamburger Abendblatt". Hat es das wirklich? Vordergründig vielleicht. Was aber ist mit der Hauptsache, dem Schutz der missbrauchten Kinder? Wird den betroffenen Kids durch eine Sperrung von Kinderporno- Seiten geholfen? Wohl kaum. Ist diese Maßnahme der strafrechtlichen Verfolgung der Macher dienlich? In keiner Weise! Gut, der Standpunkt, gegen dieses zweifelsfrei abscheuliche Verbrechen sollte jedes erdenkliche Mittel zur Aufklärung, Zerschlagung oder wenigstens der Eindämmung eingesetzt werden, ist durchaus verständlich. Jedoch sollte jede Methode einerseits gewissen Erfolg versprechen und andererseits bitteschön demokratischen Charakter aufweisen. Beide Aspekte sind bei einer primitiven Sperre wenig gegeben.
Das BKA erstellt oder benutzt bereits existierende Listen, die den Providern zur praktischen Sperrung der Websites übermittelt werden. Bei den Providern darf nur ein "möglichst geringer Personenkreis" Einsicht in die Listen erhalten. Sonst niemand. Kein Richter, kein Kontrollgremium, kein Datenschützer und kein Medienvertreter kann im Vorfeld kontrollieren, ob die Sperrung einer Website gerechtfertigt ist. Das BKA wird so in gewisser Weise zum Ermittler, Ankläger und Richter in einer Instanz. Zum Vergleich: Im Falle einer Telefonüberwachung muss zunächst ein Richter prüfen, ob das Abhören einer Person berechtigt ist, bei der Sperrung einer Website jedoch nicht. Niemand außer den BKA Beamten und einigen "Eingeweihten" kann also wissen, welche Websites auf der Sperrliste des BKA landen. Diese Machterweiterung widerspricht dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung.
Die Sperrung von Websites stellt einen demokratisch nicht tragbaren Eingriff in die Informationsfreiheit dar. Bereits das Verlinken auf entsprechende Websites, auch zu aufklärenden und journalistischen Zwecken ist bereits strafbar. Zur Erinnerung noch einmal Kapitel 5, Absatz 1 des deutschen Grundgesetz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. "
Da der Konsum von Kinderpornografie ebenfalls den Straftatbestand erfüllt und im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahre Haft einbringen kann, soll das BKA die Möglichkeit erhalten, auf die Daten von Usern, die versuchen, eine vom BKA gesperrte Seite aufzurufen, in Echtzeit zuzugreifen. Standardmäßig loggt die Webserversoftware die vom Browser des Nutzers übergebenen Daten wie IP- Adresse (Internet Protocol Adresse), Browsertyp, Betriebssystem, Spracheinstellungen u.s.w. mit. Anhand der IP- Adresse ist der Inhaber des Internetanschlusses durch seinen eigenen Provider klar identifizierbar. Aber zum einen muss der Anschlussinhaber nicht zwingend diejenige Person sein, welche eine gesperrte Site angesteuert hat und zum anderen besteht theoretisch für jeden Internetuser die Gefahr, irgendwo in den Weiten des Internets auf einen Link zu klicken, dessen Ziel sich vorab gar nicht genau einschätzen lässt. Gleiches gilt für Links in e-mails. Generell kann also jeder auf einer gesperrten Seite, bzw. auf der Umleitung mit dem Stoppschild landen. Dann ist es jedoch bereits zu Spät, das BKA hat Zugriff auf die Daten eines weiteren potentiellen Konsumenten von dargestellten Materialen mit Kindesmissbrauch.
In Zukunft müssen wir User unser Klickverhalten wohl gründlich überdenken, denn wer weiss schon, ab wieviel Ausrutschern pro Monat das BKA vor der Tür steht.
In Skandinavien blockieren Internet Provider bereits Kinderpornosites mittels DNS Sperre. Die Methode beruht auf der Manipulation des Domain Name Servers, welcher numerische IP- Adressen in für Menschen besser les- und merkbare URLs umwandelt und umgekehrt. Der Domain http://example.com ist beispielsweise die IP- Adresse: 208.77.188.166 zugeordnet. Die Manipulation besteht nun einfach darin, auf dem DNS des Providers der Domain example.com eine "falsche" IP- Adresse zuzuweisen, so dass User auf eine andere Seite weitergeleitet werden. Allerdings ist die DNS Sperre aus zwei Gründen überaus löchrig: Würde die Domain example.com vom DNS eine anderweitige IP- Adresse erhalten, wäre http://example.com mit seinem Webseiteninhalt trotzdem immer noch erreichbar, wenn man die IP- Adresse 208.77.188.166 direkt in die Adressleiste des Browsers eingibt. Weiterhin muss niemand den DNS seines Providers benutzen. Auch wenn der DNS des eigenen Providers meist als Standard im Betriebssystem des Rechners oder des Routers eingetragen ist, bedeutet das lediglich ein Angebot der Nutzung. Es steht jedem User frei, welchen DNS er in seinem Betriebssystem einträgt und damit benutzt. Im Internet gibt es einige Anleitungen, mit deren Hilfe sich der DNS ohne weitere Kenntnisse im eigenen Betriebssystem innerhalb von 30 Sekunden wechseln lässt. Durch den simplen Eintrag des DNS eines ausländischen Providers, der nicht an DNS Sperren teilnimmt, kann die Methode spielend einfach umgangen werden.
Eine weitere Sperr- Methode ist die IP- Sperre, welche schwerer auszuhebeln ist als die DNS Sperre. Das Problem bei der direkten Sperrung der IP- Adresse ist aber, dass sich im Webhosting, speziell beim "shared hosting" häufig mehrere Website- Betreiber Server und IP- Adresse teilen, so dass auch Webseiten mit völlig legalen Inhalten von der Sperre betroffen wären. Die sicherste Sperr- Lösung stellen momentan "Hybrid" Systeme mit Einsatz von Proxyservern dar, die auf die Sperrung der exakten URL abzielen. Jedoch ist die Hybrid Methode extrem Recourcen- fressend und letztlich auch mit verschiedenen Mitteln zu umgehen. Dennoch wird sie bereits in Großbritannien eingesetzt.
Viele Opfer von Kindesmissbrauch begehren teils wütend gegen die von der Leyen`sche Netzsperren Kampagne auf. Wie, gerade Missbrauchsopfer? Ja, gerade Missbrauchsopfer, denn sie fühlen sich durch Netzsperren ein weiteres Mal missbraucht. Missbrauchsopfer wollen nicht, dass Kinder für politische Ziele instrumentalisiert werden, wollen keine Vogel-Strauss Politik, keine Scheuklappen für die Bundesbürger und schon gar keine Internetzensur. Christian Bahls, selbst Missbrauchsopfer und Mitglied von MOGIS im "Zeit Online" Interview: "Am 27. März, als die Kinderhilfe so publikumswirksam im Familienministerium aufgetreten ist, ist mir das Essen hochgekommen." Christian Bahls kritisiert weiterhin das lachse Ermittlungsverhalten gegen die Hinterleute von sexuellen Kindesmissbrauch und seiner Darstellung. Zusätzlich befürchtet MOGIS, wie viele andere Kritiker auch, dass die Netzsperre den Beginn einer Zensurmaschinerie bedeutet, dessen Grundstein gerade gelegt wird, wenn Bundestag und Bundesrat den Gesetzesentwurf absegnen. Diese Sorge scheint keineswegs unbegründet. Es gab in der Vergangenheit bereits Versuche von Politikern, Internetprovider zur Sperrung von bestimmten Websites zu bewegen. Und es gibt eine Menge Lobbyisten, Branchen- und Interessenverbände, denen bestimmte Inhalte im Internet ein purer Dorn im Auge sind. Man denke nur an die Musikindustrie und die Filesharing- Netzwerke. SPD Justizministerin Brigitte Zypries sieht das wohl ähnlich. Dem "Hamburger Abendblatt" sagte Zypries hinsichtlich der geplanten Netzsperren: "Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen." Und weiterhin: "Wir müssen uns in Deutschland zunächst darüber klar werden, wie wir mit dem Internet generell umgehen wollen. Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Deshalb bleibt es bei der Begrenzung auf die Sperrung von Kinderpornografie.
Kommentare
Petition
ich habe auch an der Petition teilgenommen. Nicht, weil es mich sonderlich stört, dass Kinderpornoseiten gesperrt werden, sondern weil ich glaube, dass Sperren an sich der falsche Weg sind.
Weg mit dem Mist
...aus dem Internet, dachte ich anfangs, als das Familienministerium begann, den Gesetzesentwurf publik zu machen. Endlich tun die mal was gegen diese Sauerei, waren meine Gedanken- natürlich stark von meiner Mutterrolle angeheizt. Doch so langsam kommen mir immer mehr Zweifel. Das ist jetzt ungefähr der 30. Beitrag, den ich zum thema Kinderpronografie und Sperrung der Webseiten gelesen hab. Und es zeichnet sich ab, dass die Argumente der Frau von der Leyen und ihrer politisch Verbündeten zur Farce avanchieren. Ich kann und will nur hoffen, dass sich Frau von der Leyen da in etwas verannt hat und ihre Kampagne nich nur blanker Populismus ist, denn ihre öffentlichen Motive für diesen Gesetzesentwurf machen einen stark emotionalen, aber auf den zweiten Blick doch auch sehr irrtümlichen Eindruck.
An Sinnlosigkeit kaum zu übertreffen
warum Zensursula immer wieder auf skandinavische Vorbilder hinweist und dann noch behauptet,die Sperren würden Akzeptanz finden, spottet genauso jeder Beschreibung. Der dänische Chefermittler Björn Sellström erklärte im Focus lang und breit, dass in Dänemark die Sperrung von Kipo- Seiten keineswegs die Produktion von Material vermindern würde. Aber, es ist halt Wahlkampf in Deutschland Leute
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