Der Geschäftsführer der "WEBY GmbH & Co.KG" hatte einst eine ganz eigene Vorstellung von Abfallverwertung, die sich jedoch leider nicht mit derjenigen des Landkreis Stade bei Hamburg deckt. Nach einem aktuellen Gerichtsbeschluss gibt der 69-jährige Siegried Heidemann den Standort Himmelpforten nun auf...
Siegfried Heidemann (69) wollte eigentlich vermeiden, das Wertstoffe einfach verbrannt werden, statt sie wieder zu verwerten. Der Stader und Buxtehuder Kreiszeitung "Wochenblatt" sagte Heidemann: "Jährlich werden in Deutschland allein 1,6 Millionen Tonnen Kunststoff verbrannt". Also sann er nach einem alternativen System zur Wiederverwertung.

Weby Point
Die Idee Heidemanns, Verbrauchern vorsortiertes und gereinigtes Wertstoff- Material wie Papier, Kunststoff oder auch Glas und Metall gegen geringe Beträge abzukaufen, kam gut an und erinnert an das Wertstoffsystem der ehemaligen DDR. Für die Rücknahme gegen Bezahlung wurden eine ganze Reihe sogannter "Weby- Points" eingerichtet. Zu dem Abfall der Privatverbraucher kamen im Laufe der Zeit noch Reststoffe von rund sechshundert gewerblichen Lieferanten hinzu. Die "WEBY GmbH & Co.KG" in Himmelpforten im Landkreis Stade fand in einigen Großabnehmern wie beispielsweise einer Papierfabrik dankbare Kunden für die vorbereiteten Reststoffe. Das Konzept des Unternehmers Heidemann ging auf und schon bald standen 21 Arbeitnehmer bei "Weby" in Lohn und Brot.
Dem Amtsschimmel im Landkreis Stade war das alternative Rückgewinnungs- System von "Weby" jedoch ein Dorn im Auge. Der Landkreis sah das "Kreislaufwirtschafts- und Abfall- Gesetz" mißachtet und bescherte "Weby" eine Unterlassungsverfügung, die dem Unternehemen verbietet, weiterhin Verpackungen und Elektronik- Schrott von Privatpersonen aufzukaufen. Als Grund nannte der Landkreis Stade in erster Linie den Widerspruch zum dualen System. Weiterhin würde der Unternehmer Heidemann durch den besagten Ankauf Haushalte dazu animieren, gegen die "Andienungspflicht an die gesetzlichen Systeme zu verstoßen". Heidemann versuchte sich mit Hilfe einer renommierten Hamburger Rechtsanwalts- Kanzlei zu wehren und legte beim zuständigen Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Unterlassungsverfügung ein. Jedoch ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht gab der Unterlassungsverfügung statt und untersagte Heinemann noch dazu, mit sofortiger Wirkung Transportverpackungen als Handelsware von gewerblichen Einrichtungen anzunehmen.
Heidemann, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nunmehr größtenteils seiner Geschäftsgrundlage beraubt, erspart sich weitere juristische Schritte und bemüht keinen Anwalt mehr. Statt dessen schließt er "Weby" schwer enttäuscht, verkauft seine Wirtschaftsgüter, in die er 1,74 Millionen Euro investierte und verkündete seinen Beschäftigten schweren Herzens, dass sie sich einen neuen Job suchen müssen. Letzteres ist besonders bitter, da auch Menschen ohne Ausbildung und Qualifikationen bei "Weby" endlich einen Arbeitsplatz gefunden hatten. Heidemann will sein Konzept nun in anderen Ländern Europas umsetzen. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits. Herzlichen Glückwunsch Landkreis Stade!