//

Gesetzliche und private Berufsunfähigkeit

0
Noch keine Bewertungen vorhanden
Eigene Bewertung: Keine

berufsunfaehigkeitDer Begriff der Berufsunfähigkeit wird in Deutschland zum einen verbindlich von der gesetzlichen Rentenversicherung definiert und weiterhin zwischen Versicherungsgesellschaften der privaten Versicherungswirtschaft und deren Versicherungsnehmern vertraglich vereinbart.

Die Definition der gesetzlichen Rentenversicherung gestaltet sich ein wenig missverständlich. Demnach liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn eine versicherte Person durch körperliche oder geistige Krankheit, Unfall oder Schwäche auf Grund ihrer Konstitution unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Tätigkeiten, Ausbildung und Qualifikationen nicht mehr in der Lage ist, mindestens zu 50 Prozent eine zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben, der gesunde Versicherte mit vergleichbarer Qualifikation und Ausbildung nachgehen könnten. In der Regel ist für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ein ärztliches Gutachten nötig. Die 50 Prozent Grenze wird häufig auch als Zeitabschnitt von weniger als 6 Stunden täglich beschrieben. Je nach Grad der körperlichen oder geistigen Einschränkung kann Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise vorliegen.

Als zumutbar deklariert der Gesetzgeber jegliche Art von Tätigkeit, für die sich eine versicherte Person qualifiziert hat, in dem sie extra dafür ausgebildet, geschult- oder umgeschult wurde. Weiterhin erklärt der Gesetzgeber Personen, die in der Lage sind eine zumutbare Tätigkeit "vollschichtig" auszuüben, eindeutig für nicht Berufsunfähig. Es spielt dabei keine Rolle, ob sich eine versicherte Person sozial verbessern oder verschlechtern würde. Ebenfalls nicht relevant sind die praktischen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt. Es reicht für eine Berufsfähigkeit völlig aus, das die versicherte Person in eine zumutbare Tätigkeit vermittelt werden könnte. Gerade die letzten beiden Punkte sorgen in der Praxis immer wieder für Streitigkeiten zwischen Versicherten und gesetzlicher Sozialversicherung, die gerichtlich entschieden werden müssen. Teils mit Erfolg für die Versicherten, denn die Zumutbarkeit lässt sich praktisch schwer skalieren und unterliegt natürlich subjektiven Einschätzungen.

Die privaten Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich in ihrer Auffassung über Berufsunfähigkeit mitunter je nach Gesellschaft ein wenig. Hier sorgt ein Blick in die Versicherungsunterlagen letztlich für Klarheit. Im Wesentlichen erkennen die privaten Versicherer eine Berufsunfähigkeit eines Versicherten in der Regel an, wenn dieser auf Grund von Krankheit, Unfall oder Kräfte-Verschleiß für die Zeitdauer von 6 Monaten absehbar und ohne Unterbrechung unfähig ist, seinem ausgeübten Beruf oder einer seiner Qualifikation und Fähigkeit entsprechenden alternativen Tätigkeit nachzugehen. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung beachten die privaten Versicherungen dabei auch häufig den gesellschaftlichen Status des Versicherten. Ein ärztlicher Nachweis ist natürlich ebenfalls zu erbringen.