//
Seit April 2007 besteht in Deutschland eine generelle Krankenversicherungs- Pflicht. Wer immer noch nicht krankenversichert ist, sollte schleunigst in eine Krankenkasse eintreten, denn eine Nicht- Mitgliedschaft befreit nicht von einer Beitragspflicht.
Im Zuge der Gesundheitsreform besteht in Deutschland seit April letzten Jahres eine generelle Krankenversicherungs- Pflicht. Die Versicherungs- Pflicht gilt für Selbstständige und Privat Personen gleichermaßen. Lediglich der Beginn der Versicherungs- Pflicht unterscheidet sich, denn für Privatleute beginnt sie erst ab 01.01.2009.
Versicherungs- Beauftragte appellieren dringend an nicht versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer wie beispielsweise Kuriere, Handelsvertreter und Freiberufler, sich schnellst möglich eine Krankenkasse zu suchen. Grundsätzlich ist immer die Krankenkasse zuständig, bei der der Unversicherte zuletzt versichert war. Für die Krankenkassen besteht dann in diesem Fall eine Aufnahme Pflicht.
Dabei ist es egal, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt. Die Unwissenheit von der Versicherungspflicht befreit nicht von der Beitragspflicht. Das bedeutet, dass noch nicht gezahlte Krankenversicherungs- Beiträge, die per Gesetz seit dem Stichtag(01.04.2007) verbindlich sind, rückwirkend entrichtet werden müssen. Das dadurch schnell größere Beträge zusammen kommen können, versteht sich von selbst.
Aber auch das allgemeine finanzielle Risiko im Falle einer Nicht- Versicherung ist sehr hoch. Ein notwendiger einwöchiger Krankenhaus Aufenthalt kann Gering- und Durchnittsverdiener ohne Krankenkasse bereits in den finanziellen Ruin stürzen. Versichert ist also in jedem Falle besser.